Für Verheiratete mit oder ohne Kinder, für Großeltern und besonders auch für junge Familien ist es höchst wichtig, sich zu überlegen, ob die Errichtung eines Testaments für sie notwendig ist. Für minderjährige Kinder kann in einem Testament das Sorgerecht geregelt werden, die Verwaltung des Vermögens bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, die Wiederverheiratung des Witwers/der Witwe, aus der weitere Pflichtteilsberechtigte "hervorgehen", die gerechte Verteilung des Nachlasses unter Geschwistern, Vermeidung von Erbengemeinschaften, die der häufigste Grund für Erbstreitigkeiten sind, Schutz der Enkelkinder, wenn diese Ersatzerben werden, und, und, und...
Gerade das "Berliner Testament", das viele der insgesamt doch wenigen, die überhaupt ein Testament errichtet haben, zur Absicherung des länger lebenden Partners wählen, ist wiederum aus steuerlichen Gründen nicht immer die beste Lösung und enthält auch sonst einige Tücken, die man unbedingt vermeiden sollte.
Der Vortrag möchte Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen und die Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, die für jeden Einzelfall eine maßgeschneiderte Lösung bieten. Natürlich werden auch die Belange der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausführlich besprochen.
Die Referentin ist Fachanwältin für Erbrecht.
Petra Nußbaum, Fachanwältin für Erbrecht ( Alle Veranstaltungen)
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28.01.2025
18:30 - 20:00 Uhr
Unterdorfstr. 2, Bürgerhaus, Pflug